Baumpflege

Baumpflege nach ZTV

Baumpflegearbeiten sind in der ZTV ( Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ) klar definiert. Sie enthält detaillierte Definitionen, sowie Leistungsbeschreibungen, die bundesweit die Ausführung der Arbeiten regelt. Damit ist eine qualitätsbewusste Baumpflege gesichert.

Häufig ausgeführte Arbeiten:

ZTV 3.1.4 Lichtraumprofilschnitt:


Beim Lichtraumprofilschnitt ist vor allem der öffentliche Verkehrsraum zu berücksichtigen. Die Schnittmaßnahmen sollten so früh wie möglich ( Jungbaum ) durchgeführt werden.

 

ZTV 3.1.5 Totholzbeseitigung

Bei der Totholzbeseitigung werden abgestorbene, sowie gebrochene Äste entfernt. Auf Wundbehandlungsstoffe ist zu verzichten.

 

ZTV 3.1.6 Kronenpflege

Bei der Kronenpflege werden tote, absterbende und sich reibende Äste abgeschnitten. Fehlentwicklungen in der Krone ( Zwiesel, Reiteration ) sollen verhindert werden. Auf die Einhaltung des Lichtraumprofils bei Straßenbäumen ist zu achten.

 

Die Baumpflege beinhaltet auch die Sicherung von Kronenteilen. Hierbei werden unterschiedliche Kronensicherungssysteme verwendet, je nach Einsatzgebiet und Bedürfnis des Baumes.

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